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Willkommen in der Heilmasseurfachschule
Dijak!
Endlich ist es soweit, die Ausbildung zum freiberuflichen
Heilmasseur kann beginnen.
Die Ziele bei der Ausbildung zum medizinischen Masseur und freiberuflichen
Heilmasseur sind die Befähigung zur Übernahme und Durchführung
sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild des betreffenden
fallen. |
Hier erhalten Sie Informationen
über:
- Medizinische Masseurausbildung (Grundausbildung -
§ 17 MMHmG)
- Med. Masseurausbildung (gewerbl. Masseure ohne Heilmasseur
"alt" - Ausbildung, § 26 MMHmG, § 31 MMHm-AV)
- Verkürzte Heilmasseurausbildung (für dipl.
med./techn. Fachkräfte §27 MMHmG, § 32 MMHm-AV)
- Ausbildung zum freiberuflichen Heilmasseur (§
50, 52 MMHmG, § 43 - § 45 MMHm-AV)
- Ausbildung zum freiberuflichen Heilmasseur (§
84 MMHmG, § 72 - § 74 MMHM-AV)
- Spezialqualifikation für Elektrotherapie
- Spezialqualifikation für Hydro/Balneotherapie
- Ausbildung für Lehraufgaben
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